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LSG Bayern, Urteil vom 23.04.2009 - 9 AL 1/06
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Eintritt einer Sperrzeit wegen Ablehnung einer Vollzeittätigkeit nach gleichgelagerter Teilzeittätigkeit und gesundheitlich zumutbarer Mehrbelastung
Wird ein Vollzeitarbeitsangebot abgelehnt, das die gleichen Arbeitsbedingungen beinhaltet, wie eine vorher in Teilzeit tatsächliche verrichtete Arbeit, so ist der Eintritt einer Sperrzeit bei zumutbaren gesundheitlichen Belastungen der Vollzeittätigkeit trotz des erhöhten zeitlichen Umfangs zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Landshut 28.09.2005 S 16 AL 328/03 , SG Landshut 28.09.2005 S 16 AL 328/03
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 28. September 2005 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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