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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.07.2010 - 9 KR 244/06
Anwendung des Fallpauschalen-Kataloges zur Vergütung von Krankenhausleistungen; Berücksichtigung der Diagnosen zur Abrechnung einer Fallpauschale
Für die Abrechenbarkeit einer Fallpauschale im "Bundesweiten Fallpauschalen-Katalog für Krankenhäuser" kommt es auch auf die Angaben in der Spalte der Diagnosen an. Wäre alleine die Einschlägigkeit einer in Spalte 4 genannten Prozedur maßgeblich für die Abrechenbarkeit einer Fallpauschale, könnte das Krankenhaus immer dann, wenn eine Prozedur bei mehreren Fallpauschalen genannt wird, eine beliebige dieser Fallpauschalen abrechnen, ohne dass es auf die konkrete Erkrankung der Versicherten ankäme. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 387
,
KHG § 17 Abs. 2a
Vorinstanzen: SG Berlin 25.04.2006 S 81 KR 2541/03
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2006 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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