LSG Chemnitz, Beschluss vom 18.08.2008 - 2 B 411/08
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Sozialgerichte ab 1.4.2008
Ein nach dem 1.4.2008 erlassener Beschluss des Sozialgerichts über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Festsetzung
von Raten kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Chemnitz 21.04.2008 S 12 AS 1343/08