Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Chemnitz, Beschluss vom 26.04.2010 - 7 AS 125/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berechnung der Leistungen; Begrenzung des Streitgegenstands im sozialgerichtlichen Verfahren
§ 41 SGB II begrenzt den jeweiligen Streitgegenstand in Rechtsstreitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. maximal zwölf Monaten. Begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass die Leistungsbewilligung im SGB II für in der Regel jeweils sechs Monate ihre Ursache unter anderem darin hat, dass es Ziel des Gesetzes ist, die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wieder in Arbeit zu integrieren und ein dauerhafter Bezug von Leistungen nach dem SGB II (als rentenähnliches Recht) die Ausnahme sein solle. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 42
,
SGG § 144 Abs. 1
,
SGG § 173 Abs. 3 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Leipzig 06.11.2009 S 3 AS 3463/09 ER
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 06.11.2009 wird verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: