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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.07.2011 - 10 VE 55/10
Opferentschädigung Drohung mit Scheinwaffe Schockschaden bei 6 Wochen altem Säugling auszuschließen
1. Auch die Bedrohung mit einer einer Schußwaffe täuschend ähnlichen, aber ungefährlichen Scheinwaffe kann als Gewaltanwendung im Sinne des OEG in Frage kommen.
2. Die gesundheitliche Schädigung als Schockschaden auch psychischer Art als kausales Resultat der Bedrohungslage scheidet jedoch bei einem nicht einmal 2 Monate alten Säugling wegen noch fehlender Wahrnehmungsfähigkeit der scheinbaren Gefahrenlage aus.
Normenkette:
OEG § 1 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hannover 30.08.2010 S 18 VG 37/06
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 30. August 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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