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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2014 - 17 U 709/11
Streit über die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines erlittenen Arbeitsunfalls Prüfung einer posttraumatischen Belastungsstörung Beurteilung der Kausalität zwischen dem Unfallereignis und den vorgetragenen gesundheitlichen Folgen (Theorie der wesentlichen Bedingung) Voraussetzungen für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Eine alsbald verheilte Kniescheibenfraktur, die ein Mitarbeiter des Ordnungsamts sich zuzog, weil ein von ihm verwarnter Falschparker ihn mit dem Auto anfuhr, ohne dass jedoch die Gefahr weitergehender Verletzungen - etwa durch eventuelles Fallen auf die Straße - bestand, reicht zur Bejahung einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aus.
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Vorinstanzen: SG Köln 11.11.2011 S 18 U 201/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.11.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen

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