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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.10.2014 - 5 SV 20/14 B
Verpflichtung zur Entrichtung der Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag Vorliegen einer privatrechtlichen Wertguthabenvereinbarung i.S.d. § 7b SGB IV Streit über die Zulässigkeit des Sozialrechtswegs Öffentlich-rechtliche Streitigkeit in "sonstigen Angelegenheiten der Sozialversicherung"
Für eine Streitigkeit über die Verpflichtung des ehemaligen Arbeitgebers zur Entrichtung der Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für das durch Teilnahmevereinbarungen begründete Wertguthaben (Einzahlungen durch den Kläger aus Arbeitsentgelt) beruhend auf einem zuvor bestehenden Dienstverhältnis zum Arbeitgeber, ist der Sozialrechtsweg gegeben.
Normenkette:
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 5
, ,
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 18.06.2014 S 9 KR 1000/11
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers und der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.06.2014 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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