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SG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtigung von Grundstücken als Vermögen; Verwertbarkeit kleiner land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
Unter der gebotenen Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist in Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein Vermögensgegenstand verwertbar, wenn in absehbarer Zeit ein vertretbarer Preis erzielt werden kann. Bei einem notwendigen Grundstücksverkauf (hier: kleine land- und forstwirtschaftliche Grundstücksflächen) ist zu berücksichtigen, dass sich der Verkauf einige Zeit hinziehen kann, währenddessen dem Leistungsberechtigten mit Darlehen zu helfen ist. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Vermögensgegenstands darf dabei nicht mit der Verkehrswertermittlung verwechselt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB I § 56 Abs. 1
,
SGB XII § 90 Abs. 1
,
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
,
SGB XII § 90 Abs. 3
,
SGB XII §§ 61ff