SG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtigung von Grundstücken als Vermögen; Verwertbarkeit kleiner land- und forstwirtschaftlicher
Grundstücke
Unter der gebotenen Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist in Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein
Vermögensgegenstand verwertbar, wenn in absehbarer Zeit ein vertretbarer Preis erzielt werden kann. Bei einem notwendigen
Grundstücksverkauf (hier: kleine land- und forstwirtschaftliche Grundstücksflächen) ist zu berücksichtigen, dass sich der
Verkauf einige Zeit hinziehen kann, währenddessen dem Leistungsberechtigten mit Darlehen zu helfen ist. Die wirtschaftliche
Verwertbarkeit eines Vermögensgegenstands darf dabei nicht mit der Verkehrswertermittlung verwechselt werden. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB XII § 90 Abs. 1
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SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
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SGB XII § 90 Abs. 3
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SGB XII §§ 61ff