SG Speyer, Urteil vom 15.08.2008 - 14 AS 179/08
Leistungen nach dem SGB II, Berücksichtigung von Schulgeld für eine Privatschule als Einkommen
Im Rahmen des SGB II ist das von einem Dritten an den Leistungsempfänger gezahlte Schulgeld zum Besuch einer Privatschule
nicht als Einkommen zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 2
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a