SG Ulm, Beschluss vom 15.08.2008 - 10 AS 2799/08
Sanktionierung von Meldepflichtverletzungen eines Arbeitslosengeld II-Empfängers
Meldepflichtverletzungen eines Arbeitslosengeld II-Empfängers sind nicht nach §
66 SGB I zu sanktionieren, sondern nach der spezielleren Vorschrift des §
31 SGB II. Eine Umdeutung eines auf §
66 SGB I beruhenden Verwaltungsakts auf die Ermächtigungsgrundlage des §
31 SGB II ist nicht zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 31 Abs. 2 § 31 Abs. 3 S. 3
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