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BSG, Urteil vom 16.05.2018 - 6 KA 15/17
Zuerkennung eines höheren vertragsärztlichen Regelleistungsvolumens BAG-Zuschlag für alle Praxispartner Privilegierung von Gemeinschaftspraxen Abgeltung des interkollegialen Aufwandes
1. Die Privilegierung von Gemeinschaftspraxen ist durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt.
2. § 87 Abs. 2a S. 1 SGB V trägt dem Bemühen Rechnung, den interkollegialen Aufwand bzw. die Kosten für konsiliarische Rücksprachen zwischen den Partnern einer Gemeinschaftspraxis abzugelten.
3. Die Erwägungen des BewA, generell die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis zu fördern, sind nicht zu beanstanden.
4. Unabhängig des von der Rechtsprechung gebilligten Förderzwecks hinsichtlich kooperativer Formen der Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit spielt bei der Regelung zum 10-%-Aufschlag auf das RLV eine Rolle, dass bestimmte Ordinationskomplexe und Pauschalen in einer Berufsausübungsgemeinschaft nur einmal je Behandlungsfall der gesamten Praxis abgerechnet werden können.
Normenkette:
SGB V § 87 Abs. 2a S. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 13.04.2016 L 3 KA 51/13 , SG Hannover 21.11.2012 S 61 KA 233/10
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

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