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BSG, Urteil vom 16.05.2018 - 6 KA 16/17
Vertragsärztliche Vergütung sonographischer Leistungen Voraussetzungen einer Gehörsrüge Verbot von Überraschungsentscheidungen
1. Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht schon dann vor, wenn einer der Beteiligten eine andere Entscheidung des Gerichts erwartet hat.
2. Das Gericht muss vielmehr einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung machen und damit dem Rechtsstreit eine Wende geben, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.
3. Durch die Gewährung rechtlichen Gehörs soll verhindert werden, dass Beteiligte durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich zuvor nicht äußern konnten.
Normenkette:
SGB V § 106a Abs. 2 S. 1
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 16.03.2016 L 5 KA 3799/13 , SG Stuttgart 24.07.2013 S 20 KA 6420/11
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. März 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: