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BSG, Urteil vom 17.06.2009 - 6 KA 25/08
Recht von Vetragsärzten, Zulassung anderer Ärzte anzufechten
1. Vertragsärzte sind berechtigt, die Zulassung anderer Ärzte anzufechten, wenn deren Zulassung davon abhängt, dass der Versorgungsbedarf durch die bereits zugelassenen nicht gedeckt ist.
2. Auch Vertragsärzte, die selbst wegen eines besonderen Versorgungsbedarfs zugelassen wurden, können Sonderbedarfszulassungen gerichtlich überprüfen lassen.
Normenkette:
ÄBedarfsplRL § 24
,
SGB V § 116 Satz 2
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 04.06.2008 L 5 KA 4514/07 , SG Karlsruhe 09.08.2007 S 1 KA 636/07
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juni 2008 aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 9. August 2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der an den Kläger gerichtete Bescheid des Beklagten vom 10. Januar 2007 rechtswidrig war.
Der Beklagte trägt die Kosten für alle Rechtszüge, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

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