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BSG, Beschluss vom 17.07.2019 - 8 SO 71/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Anforderungen an eine Gehörsrüge Beruhen eines Urteils auf einem Verfahrensfehler
Im Zusammenhang mit einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 128 Abs. 2 SGG muss ausgeführt werden, zu welchen vom Gericht zugrunde gelegten Tatsachen und Beweisergebnissen sich der Rechtsuchende nicht hat äußern können, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
128 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Sachsen-Anhalt 06.09.2018 L 8 SO 33/14 , SG Magdeburg 06.05.2014 S 16 SO 172/11
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. September 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 121 727,18 Euro festgesetzt.

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