Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 26.06.2015 - 16 R 780/13
Beitragsnachforderung auf Grund einer Betriebsprüfung Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Beschäftigung Scheinselbständigkeit
1. Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen.
2. Dabei setzt die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden.
Normenkette:
SGB IV § 28p Abs. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
,
SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1
,
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB III § 25 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG München 14.05.2013 S 47 R 1295/11
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 8.983,24 EUR festgesetzt.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: