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LSG Hessen, Beschluss vom 12.05.2017 - 2 AR 1/17
Sozialwahl Erweiterung der wahlberechtigten Gruppe Einstweiliger Rechtsschutz Beschränkung der zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehörenden Rentenbezieher
1. Die Beschränkung der zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehörenden Rentenbezieher auf diejenigen Rentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, steht mit dem Gesetzeswortlaut und der Gesetzessystematik im Einklang.
2. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, wünschenswerte oder gebotene gesetzliche Regelungen durch Richterrecht zu ersetzen.
3. Dies gilt erst recht für das Eilverfahren, dem lediglich eine summarische Prüfung zu Grunde liegt.
Normenkette:
SGB IV § 47 Abs. 3 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Kassel 13.04.2017 S 9 U 3/17 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 13. April 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: