Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.06.2014 - 7 AS 357/13
Bewilligung von Prozesskostenhilfe Streitpunkt der Hauptsache: Leistungen der Grundsicherung, hier Kostenübernahme für nicht verschreibungspflichtige und auch nicht verordnungsfähige Arzneimittel Prüfung eines unabweisbaren Bedarfs
Es liegen wiederstreitende Entscheidungen zu der Frage vor, ob und unter welchen Voraussetzungen nicht verschreibungspflichtige und auch nicht verordnungsfähige Arzneimittel von der Krankenkasse oder als Mehrbedarf nach § 21 SGB II vom Job-Center zu übernehmen sind. Dies wirkt sich positiv auf die Beurteilung der Erfolgsaussichten hinsichtlich der Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenübernahme entsprechender Arzneimittel aus.
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 6
,
SGG § 73a
,
ZPO § 114
,
ZPO § 115
,
SGG § 103
Vorinstanzen: SG Münster 23.01.2013 S 15 AS 780/12
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 23.01.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin C aus N beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: