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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.05.2017 - 13 EG 5/16
Elterngeld Steuerlicher Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit Negatives Einkommen
1. Anders als im Rahmen der Ermittlung der Einkommenshöhe ist es im Rahmen der Bestimmung des Bemessungszeitraumes nach § 2b Abs. 3 BEEG nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unerheblich, ob lediglich negatives Einkommen, also ein Verlust erwirtschaftet wurde.
2. Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung nach eigener Prüfung an.
3. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Normenkette:
BEEG § 2b Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Köln 18.01.2016 S 19 EG 26/15
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.01.2016 geändert und die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt drei Achtel der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.

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