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LSG Sachsen, Urteil vom 31.03.2015 - 5 RS 368/12
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche Voraussetzung; Generalauftragnehmer/Generalprojektant; VEB Energiebau Dresden - volkseigener Betrieb; Industrie; Montage; Umspannwerke
Bei dem VEB Energiebau Dresden handelte es sich weder um einen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie und des Bauwesens noch um einen gleichgestellten Betrieb. Sein Hauptzweck bestand nicht in der standardisierten Herstellung einer unbestimmten Vielzahl von Sachgütern (Massenproduktion). Er war als Generalauftragnehmer/Generalprojektant mit verschiedenen und jeweils im Einzelnen zu planenden Projekten befasst.
Normenkette:
AAÜG § 1 Abs. 1
,
VO-AVItech § 1
,
2. DB § 1 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Dresden 03.05.2012 S 37 RS 1340/11
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 3. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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