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LSG Thüringen, Urteil vom 04.06.2020 - 1 U 1478/16
Anerkennung einer Rotatorenmanschettenruptur als weitere Folge eines Arbeitsunfalls Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
Hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden und dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1
, , ,
Vorinstanzen: SG Gotha 30.08.2016 S 10 U 2247/12
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 30. August 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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