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LSG Thüringen, Urteil vom 04.06.2020 - 1 U 326/18
Feststellung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
Hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden und dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Gotha 23.01.2018 S 10 U 90/15
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 23. Januar 2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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