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BSG, Urteil vom 11.02.2015 - 4 AS 27/14
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Besonderer Bedarf aufgrund von Fahrtkosten für den Besuch des leiblichen Kindes bei miteinander verheirateten Eltern an zwei Wohnorten
Auch Eheleute, die familienrechtlich nicht getrennt leben, können bei getrennten Wohnsitzen zur Ausübung des Umgangsrechts mit ihrem Kind Mehrbedarfshärteleistungen beanspruchen, wenn die Begründung und Aufrechterhaltung zweier Wohnsitze im Einzelfall gerechtfertigt ist und damit auch Einsparmöglichkeiten der Unabweisbarkeit des Bedarfs nicht entgegenstehen.
Fundstellen: FuR 2015, 549, NJW 2015, 10
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 6
Vorinstanzen: LSG Thüringen 19.03.2014 L 4 AS 1560/12 , SG Gotha 02.07.2012 S 40 AS 5005/11
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 19. März 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

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