BSG, Beschluss vom 13.04.2021 - 1 KR 57/20 B
Voraussetzungen für eine vergütungsrechtliche Zusammenfassung stationärer Behandlungsfälle Anforderungen an eine Auffälligkeitsprüfung Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: LSG Bayern 27.05.2020 L 4 KR 582/16 , SG Regensburg 19.01.2015 S 2 KR 252/13
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1726,72 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: