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BSG, Urteil vom 06.10.2011 - 9 SB 6/10
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr im Schwerbehindertenrecht; Zulässigkeit einer Eigenbeteiligung beim Bezug eines monatlichen Taschengeldes im Maßregelvollzug
Schwerbehinderte Menschen, die die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr erfüllen und im Maßregelvollzug ein Taschengeld nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen und Maßstäben erhalten, haben keinen Anspruch auf Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke, weil sie weder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen in direkter oder entsprechender Anwendung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB 12 erhalten noch Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleichstehen.
Normenkette:
SGB XII § 35
,
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 22.04.2010 10 SB 35/09 , SG Hannover 29.01.2009 S 25 SB 217/08
Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. April 2010 und des Sozialgerichts Hannover vom 29. Januar 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für den gesamten Rechtsstreit keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: