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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2015 - 11 KR 5308/14
Kein Anspruch auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine operative Beinverlängerung bei geringer Körpergröße
Eine in der GKV versicherte Frau mit einer Körpergröße von 147 cm hat keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung.
Eine in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frau mit einer Körpergröße von 147 cm hat keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 27 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Konstanz 17.11.2014 S 8 KR 3247/13
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 17.11.2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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