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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2016 - 6 VG 4400/15
1. Unzulässige Leistungsanträge können nicht den Erlass eines Grundurteils rechtfertigen.
2. Frühe Angaben anlässlich ärztlicher Behandlungen haben deswegen einen hohen Beweiswert, weil es dem Opfer insoweit um die richtige therapeutische Intervention, nicht um Sozialleistungsansprüche geht.
3. Bei einer behaupteten Verletzung durch einen Schlag mit der Flasche muss im Wege des Vollbeweises festgestellt werden können, dass eine solche Tätlichkeit vorsätzlich verübt wurde.
Normenkette:
SGG § 130
,
SGG § 128
,
OEG § 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 05.08.2015 S 7 VG 5072/10
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts F. vom 5. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

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