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LSG Bayern, Beschluss vom 31.05.2016 - 11 AS 278/16
Arbeitslosengeld II Anspruch auf Prozesskostenhilfe Höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten
1. PKH muss nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint.
2. Ist dies dagegen nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, so ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen der fehlenden Erfolgsaussichten ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten.
3. Maßgebend für die Beurteilung der Erfolgsaussichten sind grundsätzlich die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Beschwerde.
4. Ein früherer Zeitpunkt kommt allenfalls in Betracht, wenn sich die Entscheidung über den PKH-Antrag verzögert hat und eine Änderung zum Nachteil der Antragstellerin eingetreten ist
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1
,
ZPO § 114 S. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 13.04.2016 S 10 AS 134/16 ER
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 13.04.2016 - S 10 AS 134/16 ER - wird zurückgewiesen.

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