LSG Bayern, Urteil vom 14.03.2012 - 13 R 695/09
Vorinstanzen: SG München S 30 R 5517/02
I. Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts München vom 3. März 2009 und vom 27. Januar 2011 werden zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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