LSG Bayern, Beschluss vom 30.05.2006 - 15 B 15/04
Fahrtkosten zur Entschädigung, Notwendigkeit einer Begleitperson, Nachweis der Fahruntüchtigkeit
Der generelle Hinweis auf die Einnahme eines Medikaments (hier: Zäpfchen) reicht nicht aus, die Notwendigkeit einer Begleitperson
zur Wahrnehmung eines Untersuchungstermins wegen Fahruntüchtigkeit zu belegen, wenn dort in der Gebrauchsinformation angeraten
wird, in diesen Fällen nicht selbst Auto oder andere Fahrzeuge zu fahren. Es bedarf vielmehr eines konkreten Nachweises einer
Fahruntüchtigkeit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ZuSEG § 11 § 9
Vorinstanzen: SG Bayreuth 26.11.2003 S 10/12 RJ 734/98