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LSG Bayern, Urteil vom 19.10.2017 - 19 R 388/17
Rückerstattung geleisteter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Doppel- oder Überversorgung eines Beamten Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum
1. Das BVerfG hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 55, 207, 239; 76, 256, 298, 357) ausdrücklich ausgeführt, dass der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums durch Anrechnungs- und Ruhensvorschriften das Ziel verfolgen dürfe, eine Doppel- oder Überversorgung eines Beamten zu vermeiden, und den Versorgungsberechtigten gegebenenfalls auch in einem bestimmten Rahmen auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse zu verweisen, sofern diese ebenfalls zur Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt seien.
2. Der Senat schließt sich dieser Ansicht des BVerfG uneingeschränkt an.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Nürnberg 17.05.2017 S 15 R 816/16
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 17.05.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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