LSG Bayern, Urteil vom 24.05.2007 - 10 AL 62/06
Anspruch auf Insolvenzgeld, Berücksichtigung eines 13. Monatsgehalts
1. Bei jährlichen Sonderzahlungen mit Mischcharakter, die sowohl die geleistete Arbeit als auch die Betriebstreue belohnen
sollen, ist für die Bemessung des Insolvenzgeldes maßgebend, ob die Sonderzahlung anteilig den einzelnen Monaten des Jahres
zugeordnet gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres vor dem Fälligkeitstag ausscheidet.
2. Ist das 13. Monatsgehalt im Arbeitsvertrag nach Grund und Höhe ausdrücklich normiert, so bedarf es nicht der Heranziehung
der Unklarheitenregel des §
305c Abs.
2 BGB. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Würzburg 22.11.2005 S 10 AL 237/03