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LSG Bayern, Urteil vom 21.10.2016 - 8 SO 246/15
Krankenversicherungsrecht Sicherstellung einer Krankenversicherung Übernahme einer künftigen Versicherung im Wahltarif Anspruch auf eine Zusicherung Ausreichender Basistarif
1. Zur Erteilung einer Zusicherung ist die Behörde grundsätzlich nicht verpflichtet; die Erteilung der Zusicherung steht im Ermessen der Behörde, welches gemäß § 39 SGB I pflichtgemäß auszuüben ist.
2. § 34 SGB X eröffnet lediglich die Möglichkeit, Zusagen zu erteilen, sagt aber nichts darüber, wann dies geschehen kann oder wann ein Anspruch darauf besteht.
3. Die Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, sieht den Basistarif der privaten Krankenversicherung einheitlich als ausreichend an.
4. Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß.
Normenkette:
SGB X § 34
, ,
SGB XII § 32 Abs. 5
Vorinstanzen: SG München 06.11.2015 S 22 SO 469/15
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 6. November 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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