LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2007 - 1 SF 116/07
Zulässigkeit der Richterablehnung im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein Ablehnungsgesuch bleibt ausnahmsweise dann zulässig, wenn mit dem Verstoß gegen die mit der Anbringung des Ablehnungsgesuchs
ausgelösten Wartepflicht ein Verfahrensfehler vorgetragen wird, der noch mit einem Rechtsmittel geltend gemacht werden könnte.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]