Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.10.2018 - 2 SF 68/18
Entfallen der Vergütung wegen Mangelhaftigkeit einer Gutachtenerstattung Verwertbarkeit und Überzeugungskraft eines Gutachtens Abweichungen von einer großen Zahl anderweitig eingereichter Gutachten
1. Bei der Prüfung eines eventuellen Entfallens einer Vergütung für ein Gutachten ist zu differenzieren zwischen der Verwertbarkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens.
2. Abweichungen von einer großen Zahl anderweitig eingereichter Gutachten indizieren noch keine Unverwertbarkeit und entbinden das erkennende Gericht nicht davon, das Gutachten inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung zu bewerten.
Normenkette:
JVEG § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 15.03.2018 S 165 SF 5/18 F
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 15. März 2018 aufgehoben.
Die Vergütung der Antragstellerin für das Gutachten im Verfahren S 161 VG 216/11 wird auf 1000,00 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: