LSG Chemnitz, Urteil vom 04.07.2007 - 2 U 137/05
Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion eines Klärfacharbeiters als Berufskrankheit
Einer Infektionsgefahr hinsichtlich Hepatitis B sind Klärfacharbeiter bei ihrer Tätigkeit nicht so ausgesetzt, wie die im
Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium Tätigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 22.11.2005 S 4 U 202/99