Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hamburg, Urteil vom 22.10.2013 - 3 R 1/11
Erwerbsminderung Versicherungsfall Ausmaß der Gesundheitstörungen Finale Betrachtung Stichtagsprinzip
1. Entscheidend für die Einschätzung der Erwerbsminderung sind die durch die Gesundheitsbeeinträchtigung (final) hervorgerufenen Einschränkungen des Leistungsvermögens im Erwerbsleben und nicht die (kausalen) Faktoren der Krankheitsbiografie.
2. Mit dem relevanten Stichtag des Versicherungsfalls ist das zeitliche Ausmaß der Leistungseinschränkungen i.S.d. § 43 SGB VI zu einem bestimmten Zeitpunkt insbesondere wegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu fixieren und nicht eine etwaige zukünftige Entwicklung zu prognostizieren. Insoweit besteht das uneingeschränkte Recht zu jederzeitgem Neu-Antrag bei weiteren Verschlimmerungen.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Hamburg S 51 R 1995/07
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: