LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.05.2006 - 8 AS 205/06
Begründung eines Rücknahmebescheides
Bei einer Rücknahme für die Vergangenheit fehlt dem Rücknahmebescheid die nach § 35 Abs. 1 S. 1 SGB X erforderliche Begründung, wenn ihm nicht zu entnehmen ist, welche der hierfür erforderlichen Voraussetzungen des § 45 Abs.
4 S. 1 iV mit Abs. 2 S. 3 bzw Abs. 3 S. 2 SGB X als erfüllt angesehen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 35 Abs. 1 S. 1 § 45 Abs. 2 S. 3 § 45 Abs. 3 S. 2 § 45 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Stade 17.03.2006 S 8 AS 148/06 ER