LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.07.2006 - 2 KN 17/00
Rentenrechtliche Bewertung von in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten eines Bergmanns, Einstufung in Qualifikationsgruppen
Eine auf Grund langjähriger Berufserfahrung entsprechend den Bestimmungen im Herkunftsland zugesprochene Qualifikation eines
"Jüngeren Bergmannes unter Tage" (mlodszy górnik) ist bereits als Zuerkennung der Qualifikation im Sinne einer "Grundausbildung",
d.h. einer Facharbeiterausbildung im Sinne der Qualifikationsgruppe 4, zu qualifizieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FRG § 1 § 15 § 16 § 22 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Hannover 02.05.2000 S 12 KR 291/97