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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - 6 R 163/13
1. Der Eintritt einer Insolvenz bei einem Versicherten steht einer Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen nicht entgegen, sofern eine Aufrechnungslage bereits vor dem Insolvenzeintritt bestand.
2. Eine Aufrechnungslage entsteht regelmäßig bereits mit der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Versicherten und nicht erst mit der Erteilung einer Ermächtigung des Sozialleistungsträgers zur Verrechnung.
3. Bei fehlender Pfändbarkeit einer Sozialleistung fällt diese nicht in die Insolvenzmasse und ist somit dem Zugriff der Insolvenzgläubiger entzogen.
Fundstellen: NZI 2014, 305, NZS 2014, 33
Vorinstanzen: SG Koblenz 08.03.2013 S 10 R 162/12
Tenor
1.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 08.03.2013 wird zurückgewiesen.
2.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

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