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LSG Sachsen, Urteil vom 19.07.2016 - 5 RS 485/12
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Feststellung weiterer Entgelte in Form von Prämien für Lehrer - Lehrer; Prämien; Institut für Lehrerbildung
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Feststellung höherer Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung von jährlichen zusätzlichen Vergütungen in Form von Prämien. Er unterlag nicht dem Geltungsbereich der Vereinbarungen vom 24. Mai 1976 über die jährliche zusätzliche Vergütung für Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung Nr. 7/1976) bzw. über eine jährliche zusätzliche Vergütung für Mitarbeiter in kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung und in Berufsbildungszentren (Verfügung Nr. 9/1976). Denn bei dem Institut für Lehrerbildung, bei dem der Kläger im streitigen Zeitraum beschäftigt war, handelt es sich weder um eine Einrichtung der Volksbildung noch um eine kommunale Einrichtung der Berufsbildung.
Normenkette:
AAÜG § 5
Vorinstanzen: SG Leipzig 19.04.2012 S 13 RS 1631/10
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 19. April 2012 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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