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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.03.2021 - 8 U 49/18
Anspruch auf Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Maßgeblichkeit der Handlungstendenz bei der Beurteilung des Vorliegens eines versicherten Arbeitswegs – hier bei einem Umweg zu den künftigen Schwiegereltern zur Beschaffung des eigenen Wohnungsschlüssels
Der Weg von der Arbeitsstätte zum Wohnhaus der künftigen Schwiegereltern, um dort den Schlüssel der eigenen angemieteten Wohnung zu holen, den der künftige Ehepartner an sich genommen hatte, ist ein Weg zu einem häuslichen Bereich, der als Arbeitsweg im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2
,
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Itzehoe 16.05.2018 S 9 U 38/16
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Mai 2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 20. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. Mai 2016 nur dazu verurteilt wird, das Ereignis vom 15. November 2015 als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Auslagen im Vor-, Klage- und Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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