SG Berlin, Beschluss vom 19.07.2006 - 106 AS 6175/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Beschaffung von Schulmaterial aus Regelleistung
Die anlässlich der Einschulung entstehenden Kosten für Schulutensilien wie Schultüte, Schulranzen, Hefte und Stifte sind unter
die Regelleistung des § 20 Abs. 1 SGB II zu subsumieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 1 S. 1