SG Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2010 - 11 AS 2772/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen;
Ausnahmefall bei Notwendigkeit der Unterstützung des Opfers eines Gewaltverbrechens durch nahe Angehörige
Kosten für Unterkunft und Heizung sind grundsätzlich unabhängig von "Alter und Nutzungsintensität" anteilig nach Köpfen aufzuteilen,
wenn Hilfebedürftige mit anderen Personen zusammen wohnen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Besondere Umstände,
die einer Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach Kopfteilen entgegen stehen, sind zu bejahen, wenn das Opfer
eines Gewaltverbrechens zur Stabilisierung seines Lebensumfeldes auf die Unterstützung eines nahen Angehörigen unabdingbar
angewiesen ist und zu diesem Zweck der Einzug in die Wohnung erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 21 Abs. 3
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1