SG Koblenz, Urteil vom 21.05.2008 - 11 AS 684/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zuschuss zu ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs.
7 SGB II
Allein die Höhe der ungedeckten Unterkunftskosten ist für den Anspruch nach § 22 Abs. 7 SGB II ausschlaggebend. Es ist keine
Bedarfs- bzw. Einkommensberechnung nach dem SGB II vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 7