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BSG, Urteil vom 30.06.2009 - 2 U 25/08
Höhe des Anspruchs auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Ermittlung des Arbeitseinkommens Selbständiger; Berücksichtigung des Gewinns aus dem Einkommenssteuerbescheid
Erleidet ein Selbstständiger nicht in Ausübung seiner selbstständigen Tätigkeit, sondern bei einer anderen versicherten Tätigkeit einen Arbeitsunfall, ist das Verletztengeld nach allgemeinen Regeln und nicht nach dem anteiligen Jahresarbeitsverdienst zu berechnen.
Normenkette:
Vorinstanzen: LSG Chemnitz 26.06.2008 L 2 U 126/07 , SG Chemnitz S 4 U 141/05
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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