Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hamburg, Urteil vom 12.06.2014 - 2 R 22/09
Weitergewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente Sehstörungen Maßgebliche Sach- und Rechtslage Arbeitsmarktlage
1. Ob Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, beurteilt sich nach Sach- und Rechtslage, die bei Erlass des zu überprüfenden Bescheides zu beachten wäre.
2. Die jeweilige Arbeitsmarktlage, die für leistungsgeminderte Arbeitnehmer kaum entsprechende Arbeitsplatzangebote zur Verfügung stellt, ist für die Feststellung von voller bzw. teilweiser Erwerbsunfähigkeit - wie der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich klargestellt hat - unerheblich (vgl. § 43 Abs. 3 Halbsatz 2, § 240 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 SGB VI).
Normenkette:
SGB V i.d.F. v. 24.03.1999 §§ 43 f.
,
SGB VI § 43 Abs. 3
,
SGB VI § 240 Abs. 2 S. 4
Vorinstanzen: SG Hamburg S 16 R 1596/06
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: