BSG, Beschluss vom 24.11.2022 - 5 R 146/22
Gewährung von Übergangsgeld Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB IX a.F. § 37 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 06.05.2022 L 33 R 750/19 , SG Berlin 27.09.2019 S 85 R 3242/15
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

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