LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2022 - 17 U 228/16
Vorinstanzen: SG Dortmund 19.02.2016 S 18 U 297/14
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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