BFH, Urteil vom 19.11.2008 - III R 105/07
Herleitung eines Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Prüfung des Vorliegens
einer erheblichen Mitursächlichkeit
Rechtsfrage:
Muss die Behinderung des Kindes die alleinige, bzw. ganz überwiegende Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein
oder ist eine Mitursächlichkeit (kumulative Kausalität) ausreichend (was dazu führen würde, dass eine vorliegende Behinderung
praktisch immer als kausal für die Unfähigkeit anzusehen wäre)?
Fundstellen: BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2008/01/18, BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2008/12/18
Normenkette: ,
SGB II § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: FG Düsseldorf 15.11.2007 14 K 1342/06 Kg