Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 21.12.2016 - 13 R 97/16
Rentenversicherung Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Heranziehung eines anderen Geburtsdatums Nichtzulassungsbeschwerde Anwaltliche Pflichten Vertretungszwang vor dem BSG
1. Das Gesetz unterstellt, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, die Formerfordernisse einer Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten; gerade dies ist ein Grund für den Vertretungszwang vor dem BSG gemäß § 73 Abs. 4 SGG.
2. § 106 Abs. 1 SGG gilt insoweit nicht.
3. Ein Rechtsanwalt muss grundsätzlich in der Lage sein, ohne Hilfe durch das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2
,
SGG § 73 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Hessen 10.03.2016 L 2 R 115/15 , SG Darmstadt S 6 R 593/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. März 2016 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: